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Akademie Weinheim

Diploma Course

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e. V. für die auf www.akademie-weinheim.de angebotenen Fortbildungen.

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminar- und Fort­bildungs­ver­an­stal­tungen (auch Meister­kurse), die von der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e. V. durchgeführt werden.

In der genauen Einzelbeschreibung jedes Seminar- oder Fortbildungs­angebots ist der aus­rich­ten­de Ver­an­stal­ter genannt. Der genannte Veranstalter wird der Vertragspartner des An­mel­ders. Anmelder ist, wer eine Veranstaltung bucht. Anmelder und die für den Besuch der ge­buch­ten Ver­an­stal­tung angemeldete Person (Teilnehmer) müssen nicht identisch sein.

Anmeldungen können ausschließlich über das zur Verfügung gestellte Online-Formular, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich erfolgen.

Eine solche Anmeldung ist stets ein für den Anmelder bindendes Angebot an den Veran­stal­ter, einen Vertrag abzuschließen. Den Eingang der Anmeldung erhält der Anmelder bestätigt. Darin alleine liegt noch keine Annahme des Angebots durch den Veranstalter. Der Veran­stal­ter ist berechtigt, das Angebot des Anmelders innerhalb von zwei Wochen durch Zusen­dung einer Buchungsbestätigung anzunehmen. Diese kann per E-Mail, per Fax oder schrift­lich übermittelt werden.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt. In der Regel berücksichtigt der Veranstalter Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Mit Zusendung der Buchungsbestätigung erhält der Anmelder eine Rechnung. Auf der Rech­nung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zum Fälligkeitsdatum ohne Skontoabzug zu bezahlen. Ist ausnahmsweise kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug vorzunehmen.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung grund­sätzlich nur ermöglicht wird, wenn die Leistungen vor Inanspruchnahme bezahlt sind. Ausnahmen gelten nur, wenn der Veranstalter eine abweichende Vereinbarung schriftlich bestätigt.

Der Anmelder kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung vor Beginn der gebuchten Ver­an­stal­tung stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, 25 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises, wenn die Stornierung bis zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung erfolgt. Der Tag der Veran­staltung zählt dabei nicht mit. Storniert der Anmelder danach, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.

Erfolgt eine Stornierung später als bis zum 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung (Berechnung wie oben) oder erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, ist der Veran­stal­ter nicht verpflichtet, den vereinbarten Preis zurückzuzahlen.

In allen Fällen bleibt dem Anmelder der Nachweis vorbehalten, dass dem Veran­stalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vor­be­hal­ten, dass ihm ein höherer Scha­den ent­standen ist.

Für einen oder mehrere von ihm benannte Teilnehmer kann der Anmelder Ersatz­teil­nehmer benen­nen. Aus organisatorischen Gründen ist dies nur bis zum 2. Tag vor Beginn der ge­buch­ten Veran­staltung (Berech­nung wie bei 5.) möglich. Der Veran­stalter behält sich vor, unge­eignete Ersatz­teilnehmer im Einzel­fall abzulehnen. Für die Benen­nung von Ersatz­teil­nehmern entstehen keine Kosten.

Inhalt und Ablauf der Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen können der veröffentlichten Einzel­beschrei­bung entnommen werden.

Sofern Prüfungen durch Dritte durchgeführt werden (wie z.B. bei Meisterprüfungen), fallen i.d.R. Prüfungs­gebühren an. Die Durchführung der Prüfung ist nicht Leistung des Ver­an­stal­ters, die Prüfungs­gebühren daher auch nicht vom vereinbarten Gesamtpreis umfasst, sondern vom Anmelder oder Teilnehmer separat zu zahlen. Führt der Veranstalter selbst Prüfungen durch, gelten gesonderte Prüfungs­bestimmungen, die vom Anmelder oder Teil­nehmer gesondert an­zu­erkennen sind.

Getränke und Mahlzeiten sind nur dann und nur in dem Umfang Bestandteil des Vertrages, wenn/wie dies in der Einzel­beschreibung der gebuchten Veranstaltung erwähnt wird.

Für Hotel- und Über­nachtungs­leistungen gilt 8.

Jeder Teil­nehmer erhält nach erfolgreicher Teil­nahme der gebuchten Veranstaltung über seine Teil­nahme ein Zertifikat.

Finden die Einzel­veranstaltungen eines Seminar- oder Fort­bildungs­angebots an unter­schied­lichen Tagen oder über einen längeren Zeitraum statt, sind i.d.R. Über­nachtungen am Ver­an­stal­tungs­ort nötig. Sofern dies nicht ausdrücklich in der Einzel­beschreibung der gebuchten Ver­an­stal­tung anderes angegeben wird, sind die Über­nachtungen nicht Vertrags­bestand­teil und damit auch nicht im Preis inbegriffen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Hotel- und Übernachtungs­leistungen ausdrücklich als Eigen­leistungen des Veran­stalters bezeichnet werden.

Der Veran­stalter weist darauf hin, dass vom Anmelder bzw. Teilnehmer über Hotel- und Über­nach­tungs­leistungen geschlossene Verträge nicht den unter 5. und 6. ange­gebenen Bedingungen (Stornierung und Ersatzteilnehmer) unterliegen, sondern diese ggf. gesondert ge­klärt werden müssen.

Ist der Anmelder Verbraucher, steht ihm das folgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungslegung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Akademie Deutsches Bäcker­hand­werk Weinheim e. V.
Gorxheimertalstr. 23
69469 Weinheim
E-Mail: info@akademie-weinheim.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)

Ende der Widerrufsbelehrung

Der Veranstalter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Angestellten. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Anmelders oder Teilnehmers, hier haftet der Veranstalter auch für sonstige Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist auf typische vorhersehbare Schäden beschränkt.

Bei Absage der gebuchten Veranstaltung durch den Veranstalter infolge zu geringer Teilneh­mer­zahl, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (vgl. 12.), beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf die Erstattung des bereits be­zahl­ten Preises. Eine Haftung wegen Reise- oder Hotelkosten bzw. Arbeitsausfall besteht nicht.

Der Veranstalter kann Inhalt und Ablauf der Veranstaltung anpassen oder einen anderen Referenten einsetzen. Dies gilt nur, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderungen für den Anmelder unter Berück­sichtigung dessen Interessen zumutbar sind.

Der Veranstalter kann bei zu geringer Teilnehmer­zahl die Veranstaltung bis zu sieben Tage vor geplanter Durchführung (Berechung wie bei 5.) absagen, sofern für eine bestimmte Veranstaltung keine andere Frist vereinbart ist. Der Veranstalter wird in diesem Fall versuchen, einen Ersatz­termin anzubieten.

In Fällen höherer Gewalt oder in allen anderen Fällen, in denen der Veranstalter seine Hinderung, die Veran­staltung durchzuführen, nicht zu vertreten hat, kann er die Veran­staltung bis zum letzten Tag vor deren geplanten Beginn absagen. Zu diesen Fällen gehört auch die Erkrankung / der Ausfall eines Referenten.

Die Rechte des Anmelders beschränken sich in diesem Fall auf die Erstattung des bereits bezahlten Preises (siehe 10.). Auch die Teilnehmer haben keine weitergehenden Rechte.

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle ein­schlägigen Daten­schutzgesetze (insb. Bundes­daten­schutzgesetz) einzuhalten. Der Veranstalter behandelt die ihm über­lassenen personen­be­zo­genen Daten vertraulich.

Sollten Regelungen des Vertrages oder einzelne Regelungen dieser Geschäfts- und Teil­nahme­bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Vielmehr vereinbaren Veranstalter und Besteller, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Fall von Regelungslücken. 

Ist der Anmelder Kaufmann im Sinne des Handels­gesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen, so ist der Gerichtssand für alle Verpflichtungen aus dem Vertrags­verhältnis der Sitz des Veranstalters.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­republik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juli 2012

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